| Fachwort | 
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  | Deutsch | Selbstbestimmung   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Selbstbestimmung  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | § 208 Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung   | 
 | BGB 208 Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt . Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjährung mit dem Schuldner in häuslicher Gemeinschaft , so ist die Verjährung auch bis zur Beendigung der häuslichen Gemeinschaft gehemmt .   | 
 | BGB 253. 2 Ist wegen einer Verletzung des Körpers , der Gesundheit , der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten , kann auch wegen des Schadens , der nicht Vermögensschaden ist , eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden .   | 
 | GG 0. 2 Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen , von dem Willen beseelt , als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen , hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben . Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg , Bayern , Berlin , Brandenburg , Bremen , Hamburg , Hessen , Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen , Rheinland-Pfalz , Saarland , Sachsen , Sachsen-Anhalt , Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet . Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk . § I .   | 
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