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Fachwort
DeutschSelbstbestimmung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Selbstbestimmung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 208 Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
BGB 208 Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt . Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjährung mit dem Schuldner in häuslicher Gemeinschaft , so ist die Verjährung auch bis zur Beendigung der häuslichen Gemeinschaft gehemmt .
BGB 253. 2 Ist wegen einer Verletzung des Körpers , der Gesundheit , der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten , kann auch wegen des Schadens , der nicht Vermögensschaden ist , eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden .
GG 0. 2 Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen , von dem Willen beseelt , als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen , hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben . Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg , Bayern , Berlin , Brandenburg , Bremen , Hamburg , Hessen , Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen , Rheinland-Pfalz , Saarland , Sachsen , Sachsen-Anhalt , Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet . Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk . § I .