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Fachwort
DeutschRegierungsformen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Regierungsformen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1901 Während die Autorität als solche auf eine von Gott vorgebildete Ordnung verweist , muß die Bestimmung der Regierungsform und die Auswahl der Regierenden dem freien Willen der Staatsbürger überlassen bleiben ( GS 74,3 ) . Unterschiedliche Regierungsformen sind sittlich zulässig , sofern sie zum rechtmäßigen Wohl der Gemeinschaft , die sie annimmt , beitragen . Regierungen , deren Wesen dem natürlichen Sittengesetz , der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten der Personen widerspricht , können das Gemeinwohl der Nationen , denen sie aufgezwungen wurden , nicht verwirklichen .
Kte 1922 Die verschiedenen Regierungsformen sind rechtmäßig sofern sie zum Wohl der Gemeinschaft beitragen .