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Fachwort
DeutschProzessvollmacht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Prozessvollmacht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 492. 4 Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die Vollmacht , die ein Darlehensnehmer zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags erteilt . Satz 1 gilt nicht für die Prozessvollmacht und eine Vollmacht , die notariell beurkundet ist .