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Fachwort
DeutschNichtberechtigte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Nichtberechtigte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 816. 2 Wird an einen Nichtberechtigten eine Leistung bewirkt , die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist , so ist der Nichtberechtigte dem Berechtigten zur Herausgabe des Geleisteten verpflichtet .