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Fachwort
DeutschHeilbehandlungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Heilbehandlungen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1901a. 1 Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt , ob er in bestimmte , zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands , Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt ( Patientenverfügung ) , prüft der Betreuer , ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens - und Behandlungssituation zutreffen . Ist dies der Fall , hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen . Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden .