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Fachwort
DeutschGrundschuldbrief Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Grundschuldbrief
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1195 Eine Grundschuld kann in der Weise bestellt werden , dass der Grundschuldbrief auf den Inhaber ausgestellt wird . Auf einen solchen Brief finden die Vorschriften über Schuldverschreibungen auf den Inhaber entsprechende Anwendung .