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GG 65 Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung . Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung . Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung . Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung .
GG 96. 2 Der Bund kann Wehrstrafgerichte für die Streitkräfte als Bundesgerichte errichten . Sie können die Strafgerichtsbarkeit nur im Verteidigungsfalle sowie über Angehörige der Streitkräfte ausüben , die in das Ausland entsandt oder an Bord von Kriegsschiffen eingeschifft sind . Das Nähere regelt ein Bundesgesetz . Diese Gerichte gehören zum Geschäftsbereich des Bundesjustizministers . Ihre hauptamtlichen Richter müssen die Befähigung zum Richteramt haben .