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Fachwort
DeutschBestimmungsrecht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bestimmungsrecht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1617. 2 Treffen die Eltern binnen eines Monats nach der Geburt des Kindes keine Bestimmung , überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil . Absatz 1 gilt entsprechend . Das Gericht kann dem Elternteil für die Ausübung des Bestimmungsrechts eine Frist setzen . Ist nach Ablauf der Frist das Bestimmungsrecht nicht ausgeübt worden , so erhält das Kind den Namen des Elternteils , dem das Bestimmungsrecht übertragen ist .
BGB 1617. 3 Ist ein Kind nicht im Inland geboren , so überträgt das Gericht einem Elternteil das Bestimmungsrecht nach Absatz 2 nur dann , wenn ein Elternteil oder das Kind dies beantragt oder die Eintragung des Namens des Kindes in ein deutsches Personenstandsregister oder in ein amtliches deutsches Identitätspapier erforderlich wird . Fußnote
§ 2151 Bestimmungsrecht des Beschwerten oder eines Dritten bei mehreren Bedachten
BGB 2193. 3 Steht die Bestimmung einem Dritten zu , so erfolgt sie durch Erklärung gegenüber dem Beschwerten . Kann der Dritte die Bestimmung nicht treffen , so geht das Bestimmungsrecht auf den Beschwerten über . Die Vorschrift des § 2151 Abs . 3 Satz 2 findet entsprechende Anwendung ; zu den Beteiligten im Sinne dieser Vorschrift gehören der Beschwerte und diejenigen , welche die Vollziehung der Auflage zu verlangen berechtigt sind .