kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Bestimmungsrecht
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Bestimmungsrecht
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 1617. 2 Treffen die Eltern binnen eines Monats nach der Geburt des Kindes keine Bestimmung , überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil . Absatz 1 gilt entsprechend . Das Gericht kann dem Elternteil für die Ausübung des Bestimmungsrechts eine Frist setzen . Ist nach Ablauf der Frist das Bestimmungsrecht nicht ausgeübt worden , so erhält das Kind den Namen des Elternteils , dem das Bestimmungsrecht übertragen ist .
BGB 1617. 3 Ist ein Kind nicht im Inland geboren , so überträgt das Gericht einem Elternteil das Bestimmungsrecht nach Absatz 2 nur dann , wenn ein Elternteil oder das Kind dies beantragt oder die Eintragung des Namens des Kindes in ein deutsches Personenstandsregister oder in ein amtliches deutsches Identitätspapier erforderlich wird . Fußnote
§ 2151 Bestimmungsrecht des Beschwerten oder eines Dritten bei mehreren Bedachten
BGB 2193. 3 Steht die Bestimmung einem Dritten zu , so erfolgt sie durch Erklärung gegenüber dem Beschwerten . Kann der Dritte die Bestimmung nicht treffen , so geht das Bestimmungsrecht auf den Beschwerten über . Die Vorschrift des § 2151 Abs . 3 Satz 2 findet entsprechende Anwendung ; zu den Beteiligten im Sinne dieser Vorschrift gehören der Beschwerte und diejenigen , welche die Vollziehung der Auflage zu verlangen berechtigt sind .