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Fachwort
DeutschBefristungsgrund Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Befristungsgrund
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 575. 2 Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen , dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt , ob der Befristungsgrund noch besteht . Erfolgt die Mitteilung später , so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen .