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Fachwort
DeutschAufbewahrungsort Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Aufbewahrungsort
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1236 Die Versteigerung hat an dem Orte zu erfolgen , an dem das Pfand aufbewahrt wird . Ist von einer Versteigerung an dem Aufbewahrungsort ein angemessener Erfolg nicht zu erwarten , so ist das Pfand an einem geeigneten anderen Orte zu versteigern .