| Fachwort | 
       | 
	   | 
      
  | Deutsch | Annahmeerklärung   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Annahmeerklärung  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | BGB 127. 3 Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten elektronischen Form genügt , soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist , auch eine andere als die in § 126a bestimmte elektronische Signatur und bei einem Vertrag der Austausch von und Annahmeerklärung , die jeweils mit einer elektronischen Signatur Angebotsversehen sind . Wird eine solche Form gewählt , so kann nachträglich eine dem § 126a entsprechende elektronische Signierung oder , wenn diese einer der Parteien nicht möglich ist , eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden .   | 
 | § 149 Verspätet zugegangene Annahmeerklärung   | 
 | BGB 149 Ist eine dem Antragenden verspätet zugegangene Annahmeerklärung dergestalt abgesendet worden , dass sie bei regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen sein würde , und musste der Antragende dies erkennen , so hat er die Verspätung dem Annehmenden unverzüglich nach dem Empfang der Erklärung anzuzeigen , sofern es nicht schon vorher geschehen ist . Verzögert er die Absendung der Anzeige , so gilt die Annahme als nicht verspätet .   | 
 |  |