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Fachwort
DeutschAnfechtungsklage Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Anfechtungsklage
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 2342 Anfechtungsklage
BGB 2342. 1 Die Anfechtung erfolgt durch Erhebung der Anfechtungsklage . Die Klage ist darauf zu richten , dass der Erbe für erbunwürdig erklärt wird .