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Fachwort
Deutschübrigbleibenden Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: übrigbleibenden
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1174. 2 Ist dem Schuldner nur teilweise Ersatz zu leisten und geht deshalb die Hypothek nur zu einem Teilbetrag auf ihn über , so hat sich der Eigentümer diesen Betrag auf den ihm nach § 1172 gebührenden Teil des übrigbleibenden Betrags der Gesamthypothek anrechnen zu lassen .