| Fachwort | 
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  | Deutsch | Übertragbarkeit   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Übertragbarkeit  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | § 1059a Übertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft   | 
 | BGB 1092. 3 Steht einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu , die dazu berechtigt , ein Grundstück für Anlagen zur Fortleitung von Elektrizität , Gas , Fernwärme , Wasser , Abwasser , Öl oder Rohstoffen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen , die der Fortleitung unmittelbar dienen , für Telekommunikationsanlagen , für Anlagen zum Transport von Produkten zwischen Betriebsstätten eines oder mehrerer privater oder öffentlicher Unternehmen oder für Straßenbahn - oder Eisenbahnanlagen zu benutzen , so ist die Dienstbarkeit übertragbar . Die Übertragbarkeit umfasst nicht das Recht , die Dienstbarkeit nach ihren Befugnissen zu teilen . Steht ein Anspruch auf Einräumung einer solchen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit einer der in Satz 1 genannten Personen zu , so ist der Anspruch übertragbar . Die Vorschriften der §§ 1059b bis 1059d gelten entsprechend .   | 
 | BGB 1098. 3 Steht ein nach § 1094 Abs . 1 begründetes Vorkaufsrecht einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu , so gelten , wenn seine Übertragbarkeit nicht vereinbart ist , für die Übertragung des Rechts die Vorschriften der §§ 1059a bis 1059d entsprechend .   | 
 | § 2317 Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs   | 
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