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Fachwort
Deutschzurückgegebenen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: zurückgegebenen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1087. 1 Der Besteller kann , wenn eine vor der Bestellung entstandene Forderung fällig ist , von dem Nießbraucher Rückgabe der zur Befriedigung des Gläubigers erforderlichen Gegenstände verlangen . Die Auswahl steht ihm zu ; er kann jedoch nur die vorzugsweise geeigneten Gegenstände auswählen . Soweit die zurückgegebenen Gegenstände ausreichen , ist der Besteller dem Nießbraucher gegenüber zur Befriedigung des Gläubigers verpflichtet .