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Fachwort
Deutschwiedergutmachen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: wie|de|rg|utma|chen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1863 Die läßliche Sünde schwächt die göttliche Tugend der Liebe ; in ihr verrät sich eine ungeordnete Neigung zu geschaffenen Gütern ; sie verhindert , daß die Seele in der Übung der Tugenden und im Tun des sittlich Guten Fortschritte macht ; sie zieht zeitliche Strafen nach sich . Falls die läßliche Sünde mit Bedacht geschieht und nicht bereut wird , macht sie uns allmählich bereit , Todsünden zu begehen . Die läßliche Sünde macht uns jedoch nicht zu Gegnern des Willens Gottes und seiner Freundschaft ; sie bricht den Bund mit Gott nicht . Sie läßt sich mit der Gnade Gottes menschlich wiedergutmachen . Sie entzieht nicht die heiligmachende , vergöttlichende Gnade , die Liebe und so auch nicht die ewige Seligkeit ( RP 17 ) . Solange der Mensch im Fleisch wandelt , kann er wenigstens nicht ohne leichte Sünden sein . Halte aber diese Sünden , die wir als leicht bezeichnen , nicht für harmlos . Falls du sie für harmlos ansiehst , wenn du sie wägst , zittere , wenn du sie zählst . Viele kleine Dinge bilden eine große Masse ; viele Tropfen füllen einen Fluß ; viele Körner bilden einen Haufen . Welche Hoffnung haben wir also ? Zuerst das Bekenntnis ( Augustinus , ep . Jo . 1,6 ) .
Kte 2266 Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert , daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden . Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt , der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen , ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen . Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht , diejenigen , die das Gemeinwesen , für das sie verantwortlich sind , angreifen , mit Waffengewalt abzuwehren . Die Straft soll in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen . Wird sie vom Schuldigen willig angenommen , gilt sie als Sühne . Zudem hat die Strafe die Wirkung , die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen zu schützen . Schließlich hat die Strafe auch eine heilende Wirkung : sie soll möglichst dazu beitragen , daß sich der Schuldige bessert [ Vgl . Lk 23,40-43. ] .