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Fachwort
Deutschwahrheitswidrig Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: wahrheitswidrig
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1366. 2 Bis zur Genehmigung kann der Dritte den Vertrag widerrufen . Hat er gewusst , dass der Mann oder die Frau verheiratet ist , so kann er nur widerrufen , wenn der Mann oder die Frau wahrheitswidrig behauptet hat , der andere Ehegatte habe eingewilligt ; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen , wenn ihm beim Abschluss des Vertrags bekannt war , dass der andere Ehegatte nicht eingewilligt hatte .
BGB 1427. 2 Einen Vertrag kann der Dritte bis zur Genehmigung widerrufen . Hat er gewusst , dass der Ehegatte in Gütergemeinschaft lebt , so kann er nur widerrufen , wenn dieser wahrheitswidrig behauptet hat , der andere Ehegatte habe eingewilligt ; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen , wenn ihm beim Abschluss des Vertrags bekannt war , dass der andere Ehegatte nicht eingewilligt hatte .
BGB 1453. 2 Einen Vertrag kann der Dritte bis zur Genehmigung widerrufen . Hat er gewusst , dass der Ehegatte in Gütergemeinschaft lebt , so kann er nur widerrufen , wenn dieser wahrheitswidrig behauptet hat , der andere Ehegatte habe eingewilligt ; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen , wenn ihm beim Abschluss des Vertrags bekannt war , dass der andere Ehegatte nicht eingewilligt hatte .