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Fachwort
Deutschvölkerrechtlich Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: völkerrechtlich
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 59. 1 Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich . Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten . Er beglaubigt und empfängt die Gesandten .