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Fachwort
Deutschvertragsmäßigen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: vertragsmäßigen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 214. 2 Das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete kann nicht zurückgefordert werden , auch wenn in Unkenntnis der Verjährung geleistet worden ist . Das Gleiche gilt von einem vertragsmäßigen Anerkenntnis sowie einer Sicherheitsleistung des Schuldners .
BGB 586. 1 Der Verpächter hat die Pachtsache dem Pächter in einem zu der vertragsmäßigen Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Pachtzeit in diesem Zustand zu erhalten . Der Pächter hat jedoch die gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsache , insbesondere die der Wohn - und Wirtschaftsgebäude , der Wege , Gräben , Dränungen und Einfriedigungen , auf seine Kosten durchzuführen . Er ist zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung der Pachtsache verpflichtet .
BGB 602 Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache , die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden , hat der Entleiher nicht zu vertreten .
BGB 603 Der Entleiher darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen . Er ist ohne die Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt , den Gebrauch der Sache einem Dritten zu überlassen .