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Fachwort
Deutschunverzinslichen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: unverzinslichen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 799. 1 Eine abhanden gekommene oder vernichtete Schuldverschreibung auf den Inhaber kann , wenn nicht in der Urkunde das Gegenteil bestimmt ist , im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden . Ausgenommen sind Zins - , Renten - und Gewinnanteilscheine sowie die auf Sicht zahlbaren unverzinslichen Schuldverschreibungen .