Fachwort |
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Deutsch | unverheirateten | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | unv|erh|ei|rat|eten |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1658 Wir müssen noch an diejenigen Menschen denken , die aufgrund der konkreten Verhältnisse , in denen sie - oft ohne es gewollt zu haben - leben müssen , dem Herzen Jesu besonders nahestehen und deshalb die Wertschätzung und angelegentliche Sorge der Kirche , vor allem der Seelsorger , verdienen : an die große Zahl der unverheirateten Menschen . Viele von ihnen bleiben , oft wegen ihrer Armut , ohne menschliche Familie . Einige bewältigen ihre Lebenssituation im Geist der Seligpreisungen , indem sie Gott und dem Nächsten vorbildlich dienen . Ihnen allen sind die Pforten der Familien , der Hauskirchen , und die der großen Familie , der Kirche , zu öffnen . Niemand ist ohne Familie auf dieser Welt ; die Kirche ist Haus und Familie für alle , besonders für jene , die ‚sich plagen und schwere Lasten tragen‘ ( Mt 11,28 ) ( FC 85 ) . |
| Lev 21,3 An seiner unverheirateten Schwester , die seine nahe Verwandte blieb , da sie keinem Mann angehörte , darf er unrein werden . |
| BGB 1603. 2 Befinden sich Eltern in dieser Lage , so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet , alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden . Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gleich , solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden . Diese Verpflichtung tritt nicht ein , wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist ; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kind , dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann . |
| BGB 1611. 2 Die Vorschriften des Absatzes 1 sind auf die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern nicht anzuwenden . |
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