kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschtarifgebundenen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: tarifgebundenen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 622. 4 Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden . Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern , wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist .