kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschordnungsmäßiger Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ordnungsmäßiger
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 588. 3 Soweit der Pächter infolge von Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 höhere Erträge erzielt oder bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung erzielen könnte , kann der Verpächter verlangen , dass der Pächter in eine angemessene Erhöhung der Pacht einwilligt , es sei denn , dass dem Pächter eine Erhöhung der Pacht nach den Verhältnissen des Betriebs nicht zugemutet werden kann .
BGB 596a. 3 Absatz 1 gilt auch für das zum Einschlag vorgesehene , aber noch nicht eingeschlagene Holz . Hat der Pächter mehr Holz eingeschlagen , als bei ordnungsmäßiger Nutzung zulässig war , so hat er dem Verpächter den Wert der die normale Nutzung übersteigenden Holzmenge zu ersetzen . Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen .
BGB 1088. 1 Die Gläubiger des Bestellers , deren Forderungen schon zur Zeit der Bestellung verzinslich waren , können die Zinsen für die Dauer des Nießbrauchs auch von dem Nießbraucher verlangen . Das Gleiche gilt von anderen wiederkehrenden Leistungen , die bei ordnungsmäßiger Verwaltung aus den Einkünften des Vermögens bestritten werden , wenn die Forderung vor der Bestellung des Nießbrauchs entstanden ist .
BGB 2049. 2 Der Ertragswert bestimmt sich nach dem Reinertrag , den das Landgut nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann .