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Fachwort
Deutschherausverlangen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: herausverlangen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 449. 2 Auf Grund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Sache nur herausverlangen , wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist .
BGB 1361a. 1 Leben die Ehegatten getrennt , so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen . Er ist jedoch verpflichtet , sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen , soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht .