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Deutsch
entgegengesetzt
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entgegengesetzt
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entgegengebracht
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29#bringe,bringen,bringt,bringen
44#bringe,bringst,bringt,bringen,bringt,bringen
50#brachte,brachte,brachte,brachten,brachtet,brachten
44#bringe,bringe,bringe,bringen,bringet,bringen
50#brächte,brächte,brächte,brächten,brächtet,brächten
brühtet
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Kte 1850 Die Sünde ist eine Beleidigung Gottes : Gegen dich allein habe ich gesündigt , ich habe getan , was dir mißfällt ( Ps 51,6 ) . Die Sünde lehnt sich gegen die Liebe Gottes zu uns auf und wendet unsere Herzen von ihm ab . Wie die Ursünde ist sie ein Ungehorsam , eine Auflehnung gegen Gott durch den Willen , wie Gott zu werden und dadurch Gut und Böse zu erkennen und zu bestimmen ( Gen 3,5 ) . Die Sünde ist somit die bis zur Verachtung Gottes gesteigerte Selbstliebe ( Augustinus , civ . 14,28 ) . Die Sünde ist wegen dieser stolzen Überheblichkeit dem Gehorsam Jesu [ Vgl . Phil 2,6-9 ] , der das Heil wirkt , völlig entgegengesetzt .
BGB 68 Wird zwischen den bisherigen Mitgliedern des Vorstands und einem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen , so kann die Änderung des Vorstands dem Dritten nur entgegengesetzt werden , wenn sie zur Zeit der Vornahme des Rechtsgeschäfts im Vereinsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist . Ist die Änderung eingetragen , so braucht der Dritte sie nicht gegen sich gelten zu lassen , wenn er sie nicht kennt , seine Unkenntnis auch nicht auf Fahrlässigkeit beruht .
BGB 1157 Eine Einrede , die dem Eigentümer auf Grund eines zwischen ihm und dem bisherigen Gläubiger bestehenden Rechtsverhältnisses gegen die Hypothek zusteht , kann auch dem neuen Gläubiger entgegengesetzt werden . Die Vorschriften der §§ 892 , 894 bis 899 , 1140 gelten auch für diese Einrede .
BGB 1192. 1a Ist die Grundschuld zur Sicherung eines Anspruchs verschafft worden ( Sicherungsgrundschuld ) , können Einreden , die dem Eigentümer auf Grund des Sicherungsvertrags mit dem bisherigen Gläubiger gegen die Grundschuld zustehen oder sich aus dem Sicherungsvertrag ergeben , auch jedem Erwerber der Grundschuld entgegengesetzt werden ; § 1157 Satz 2 findet insoweit keine Anwendung . Im Übrigen bleibt § 1157 unberührt .