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Fachwort
Deutschausgeschlagenes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ausgeschlagenes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2322 Ist eine von dem Pflichtteilsberechtigten ausgeschlagene Erbschaft oder ein von ihm ausgeschlagenes Vermächtnis mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert , so kann derjenige , welchem die Ausschlagung zustatten kommt , das Vermächtnis oder die Auflage soweit kürzen , dass ihm der zur Deckung der Pflichtteilslast erforderliche Betrag verbleibt .