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Fachwort
DeutschWiderrufsrechts Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Widerrufsrechts
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 312. 1 Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher , der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher 1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung , 2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder 3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist ( Haustürgeschäft ) , steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu . Dem Verbraucher kann anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden , wenn zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer im Zusammenhang mit diesem oder einem späteren Geschäft auch eine ständige Verbindung aufrechterhalten werden soll .
BGB 312d. 1 Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu . Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden .
BGB 357. 1 Auf das Widerrufs - und das Rückgaberecht finden , soweit nicht ein anderes bestimmt ist , die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung . § 286 Abs . 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend ; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufsoder Rückgabeerklärung des Verbrauchers . Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung , im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang . BGB 357. 2 Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet , wenn die Sache durch Paket versandt werden kann . Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer . Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs . 1 Satz 1 besteht , dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden , wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat , es sei denn , dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht . BGB 357. 3 Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs . 2 Satz 1 Nr . 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten , wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist , sie zu vermeiden . Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich , wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung unterrichtet hat . Satz 1 gilt nicht , wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist . § 346 Abs . 3 Satz 1 Nr . 3 findet keine Anwendung , wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat . BGB 357. 4 Weitergehende Ansprüche bestehen nicht .
BGB 485. 3 Ist dem Verbraucher der in § 482 bezeichnete Prospekt vor Vertragsschluss nicht oder nicht in der in § 483 Abs . 1 vorgeschriebenen Sprache ausgehändigt worden , so beträgt die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts abweichend von § 355 Abs . 2 Satz 1 einen Monat .