kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschVertragsschluss Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vertragsschluss
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung
§ 156 Vertragsschluss bei Versteigerung
§ 177 Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht
BGB 305. 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags , wenn der Verwender bei Vertragsschluss 1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder , wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist , durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und 2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft , in zumutbarer Weise , die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt , von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen , und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist .