| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Vertragspartner | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Vertragspartner | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1628 Der Konsens muß ein Willensakt jedes der beiden Vertragspartner sein und frei von Zwang oder schwerer Furcht , die von außen eingeflößt wird [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1103 ] . Keine menschliche Gewalt kann den Konsens ersetzen [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1057 , §1 ] . Falls diese Freiheit fehlt , ist die Ehe ungültig . | 
|  | Kte 1662 Die Ehe gründet auf dem Konsens der Vertragspartner das heißt auf dem Willen sich einander endgültig hinzugeben um in einem treuen und fruchtbaren Ehebund zu leben . | 
|  | BGB 305c. 1 Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen , die nach den Umständen , insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags , so ungewöhnlich sind , dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht , werden nicht Vertragsbestandteil . | 
|  | BGB 307. 1 Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam , wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen . Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben , dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist . | 
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