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Fachwort
DeutschVertragspartner Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vertragspartner
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1628 Der Konsens muß ein Willensakt jedes der beiden Vertragspartner sein und frei von Zwang oder schwerer Furcht , die von außen eingeflößt wird [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1103 ] . Keine menschliche Gewalt kann den Konsens ersetzen [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1057 , §1 ] . Falls diese Freiheit fehlt , ist die Ehe ungültig .
Kte 1662 Die Ehe gründet auf dem Konsens der Vertragspartner das heißt auf dem Willen sich einander endgültig hinzugeben um in einem treuen und fruchtbaren Ehebund zu leben .
BGB 305c. 1 Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen , die nach den Umständen , insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags , so ungewöhnlich sind , dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht , werden nicht Vertragsbestandteil .
BGB 307. 1 Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam , wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen . Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben , dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist .