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Fachwort
DeutschVersorgungsnetz Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Versorgungsnetz
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 310. 2 Die §§ 308 und 309 finden keine Anwendung auf Verträge der Elektrizitäts - , Gas - , Fernwärme - und Wasserversorgungsunternehmen über die Versorgung von Sonderabnehmern mit elektrischer Energie , Gas , Fernwärme und Wasser aus dem Versorgungsnetz , soweit die Versorgungsbedingungen nicht zum Nachteil der Abnehmer von Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden mit elektrischer Energie , Gas , Fernwärme und Wasser abweichen . Satz 1 gilt entsprechend für Verträge über die Entsorgung von Abwasser .