kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Reiseleistungen
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Reiseleistungen
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 651a. 1 Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet , dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen ( Reise ) zu erbringen . Der Reisende ist verpflichtet , dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen .
BGB 651a. 2 Die Erklärung , nur Verträge mit den Personen zu vermitteln , welche die einzelnen Reiseleistungen ausführen sollen ( Leistungsträger ) , bleibt unberücksichtigt , wenn nach den sonstigen Umständen der Anschein begründet wird , dass der Erklärende vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung erbringt .
BGB 651e. 3 Wird der Vertrag gekündigt , so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis . Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs . 3 zu bemessende Entschädigung verlangen . Dies gilt nicht , soweit diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrags für den Reisenden kein Interesse haben .
BGB 651i. 3 Im Vertrag kann für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ein Vomhundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt werden .