Fachwort |
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Deutsch | Rechtsvorgänger | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Rechtsvorgänger |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 861. 2 Der Anspruch ist ausgeschlossen , wenn der entzogene Besitz dem gegenwärtigen Besitzer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft war und in dem letzten Jahre vor der Entziehung erlangt worden ist . |
| BGB 862. 2 Der Anspruch ist ausgeschlossen , wenn der Besitzer dem Störer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft besitzt und der Besitz in dem letzten Jahr vor der Störung erlangt worden ist . |
| BGB 1164. 1 Befriedigt der persönliche Schuldner den Gläubiger , so geht die Hypothek insoweit auf ihn über , als er von dem Eigentümer oder einem Rechtsvorgänger des Eigentümers Ersatz verlangen kann . Ist dem Schuldner nur teilweise Ersatz zu leisten , so kann der Eigentümer die Hypothek , soweit sie auf ihn übergegangen ist , nicht zum Nachteil der Hypothek des Schuldners geltend machen . |
| BGB 1173. 2 Kann der Eigentümer , der den Gläubiger befriedigt , von dem Eigentümer eines der anderen Grundstücke oder einem Rechtsvorgänger dieses Eigentümers Ersatz verlangen , so geht in Höhe des Ersatzanspruchs auch die Hypothek an dem Grundstück dieses Eigentümers auf ihn über ; sie bleibt mit der Hypothek an seinem eigenen Grundstück Gesamthypothek . |
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