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Fachwort
DeutschMitgliedstaaten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Mitgliedstaaten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Titel 3 Darlehensvertrag ; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher * ) Amtlicher Hinweis : Dieser Titel dient der Umsetzung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates zur Angleichung der und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den RechtsVerbraucherkredit ( ABl . EG Nr . L 42 S . 48 ) , zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Änderung der Richtlinie 87/102/EWG zur Angleichung der Rechts - und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit ( ABl . EG Nr . L 101 S . 17 ) .
Titel 8 Dienstvertrag * ) Amtlicher Hinweis : Dieser Titel dient der Umsetzung 1. der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung , zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen ( ABl . EG Nr . L 39 S . 40 ) und 2. der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen , Betrieben oder Betriebsteilen ( ABl . EG Nr . L 61 S . 26 ) .
GG 16a. 5 Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen , die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten , deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß , Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen .