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Fachwort
DeutschLeistungsträger Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Le|ist|un|gsträ|ger
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 651a. 2 Die Erklärung , nur Verträge mit den Personen zu vermitteln , welche die einzelnen Reiseleistungen ausführen sollen ( Leistungsträger ) , bleibt unberücksichtigt , wenn nach den sonstigen Umständen der Anschein begründet wird , dass der Erklärende vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung erbringt .
BGB 651h. 2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften , nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist , so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen .