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Deutsch
Kündigungsgrund
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Kündigungsgrund
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 314. 3 Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen , nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat .
BGB 626. 2 Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen . Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt , in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt . Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen .