kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschKündigungsgrund Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Kündigungsgrund
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 314. 3 Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen , nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat .
BGB 626. 2 Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen . Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt , in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt . Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen .