kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschInhaberpapieren Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Inhaberpapieren
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 234. 1 Wertpapiere sind zur Sicherheitsleistung nur geeignet , wenn sie auf den Inhaber lauten , einen Kurswert haben und einer Gattung angehören , in der Mündelgeld angelegt werden darf . Den Inhaberpapieren stehen Orderpapiere gleich , die mit Blankoindossament versehen sind .
§ 1293 Pfandrecht an Inhaberpapieren
BGB 1646. 1 Erwerben die Eltern mit Mitteln des Kindes bewegliche Sachen , so geht mit dem Erwerb das Eigentum auf das Kind über , es sei denn , dass die Eltern nicht für Rechnung des Kindes erwerben wollen . Dies gilt insbesondere auch von Inhaberpapieren und von Orderpapieren , die mit Blankoindossament versehen sind .
§ 1814 Hinterlegung von Inhaberpapieren