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Fachwort
DeutschHypothekenbrief Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Hypothekenbrief
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1116. 1 Über die Hypothek wird ein Hypothekenbrief erteilt .
§ 1140 Hypothekenbrief und Unrichtigkeit des Grundbuchs
BGB 1140 Soweit die Unrichtigkeit des Grundbuchs aus dem Hypothekenbrief oder einem Vermerk auf dem Brief hervorgeht , ist die Berufung auf die Vorschriften der §§ 892 , 893 ausgeschlossen . Ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs , der aus dem Brief oder einem Vermerk auf dem Briefe hervorgeht , steht einem im Grundbuch eingetragenen Widerspruch gleich .
BGB 1162 Ist der Hypothekenbrief abhanden gekommen oder vernichtet , so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden .