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Fachwort
DeutschErbeinsetzungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Erbeinsetzungen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2270. 3 Auf andere Verfügungen als Erbeinsetzungen , Vermächtnisse oder Auflagen findet die Vorschrift des Absatzes 1 keine Anwendung .
BGB 2278. 2 Andere Verfügungen als Erbeinsetzungen , Vermächtnisse und Auflagen können vertragsmäßig nicht getroffen werden .