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Fachwort
DeutschEinschränkungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ein|schränku|ngen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 150. 2 Eine Annahme unter Erweiterungen , Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag .
BGB 312c. 4 Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt .