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Fachwort
DeutschEigentumsrechte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Eigentumsrechte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2411 Verträge unterstehen der ausgleichenden Gerechtigkeit , die den Austausch zwischen Personen unter genauer Beachtung ihrer Rechte regelt . Die ausgleichende Gerechtigkeit ist streng verpflichtend . Sie fordert , daß man Eigentumsrechte wahrt , Schulden zurückzahlt und sich an freiwillig eingegangene Verpflichtungen hält . Ohne ausgleichende Gerechtigkeit ist keine andere Form der Gerechtigkeit möglich .