kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschBevollmächtigte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Be|vollmäch|ti|gte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Gen 41,34 Der Pharao möge handeln : Er bestelle Bevollmächtigte über das Land und besteuere Ägypten mit einem Fünftel in den sieben Jahren des Überflusses .
BGB 174 Ein einseitiges Rechtsgeschäft , das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt , ist unwirksam , wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist . Die Zurückweisung ist ausgeschlossen , wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte .
BGB 175 Nach dem Erlöschen der Vollmacht hat der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückzugeben ; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu .
BGB 1901a. 5 Die Absätze 1 bis 3 gelten für Bevollmächtigte entsprechend .