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Fachwort
Deutschzusammenwirken Grundwort wirken
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben Trennung: zu|sam|men|wir|ken
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Gedanken Status: Beziehung
Worttyp Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation Konjugation hat
im MehrwortGG 91b. 1 Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von : 1. Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen ; 2. Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen ; 3. Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten . Vereinbarungen nach Satz 1 Nr . 2 bedürfen der Zustimmung aller Länder .
GG 91b. 2 Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken .
GG 91c. 1 Bund und Länder können bei der Planung , der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme zusammenwirken .
Kte 801 In diesem Sinn ist es stets notwendig , die Charismen zu prüfen . Kein Charisma enthebt der Pflicht , die Hirten der Kirche zu ehren und ihnen zu gehorchen , da es ihnen in besonderer Weise zukommt , den Geist nicht auszulöschen , sondern alles zu prüfen und , was gut ist , zu behalten ( LG 12 ) . Alle Charismen , die in ihrer Verschiedenheit einander ergänzen , sollen so zusammenwirken , daß sie anderen nützen ( 1 Kor 12,7 ) [ Vgl . LG 30 ; CL 24 ] .