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Fachwort
Deutschvorübergehende Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: vorü|be|rg|ehende
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2380 Ehebruch , das heißt eheliche Untreue . Wenn zwei Partner , von denen wenigstens einer verheiratet ist , miteinander eine , wenn auch nur vorübergehende geschlechtliche Beziehung eingehen , begehen sie Ehebruch . Christus verurteilt schon den Ehebruch im Geiste [ Vgl . Mt 5,27-28 ] . Das sechste Gebot und das Neue Testament verbieten den Ehebruch absolut [ Vgl . Mt 5,32 ; 19,6 ; Mk 10,11 ; 1 Kor 6,9-10 ] . Die Propheten prangern ihn als schweres Vergehen an . Sie betrachten den Ehebruch als Abbild des sündigen Götzendjenstes [ Vgl . Hos 2. 7 : Jer 5,7 ] .
BGB 97. 2 Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zubehöreigenschaft . Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf .
BGB 856. 2 Durch eine ihrer Natur nach vorübergehende Verhinderung in der Ausübung der Gewalt wird der Besitz nicht beendigt .