kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschvorauszuzahlen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: vorauszuzahlen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 760. 2 Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen ; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt , für den sie im Voraus zu entrichten ist , nach der Beschaffenheit und dem Zweck der Rente .