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Fachbebiet
Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik
Trennung:
veröff|en|tli|cht
Inhalt
Kultur -> Begegnung Person -> Gedanken
Status:
Beziehung
Worttyp
fehlt
Konjugation
BGB 176. 1 Der Vollmachtgeber kann die Vollmachtsurkunde durch eine öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklären ; die Kraftloserklärung muss nach den für die öffentliche Zustellung einer Ladung geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung veröffentlicht werden . Mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung in die öffentlichen Blätter wird die Kraftloserklärung wirksam . BGB 176. 2 Zuständig für die Bewilligung der Veröffentlichung ist sowohl das Amtsgericht , in dessen Bezirk der Vollmachtgeber seinen allgemeinen Gerichtsstand hat , als das Amtsgericht , welches für die Klage auf Rückgabe der Urkunde , abgesehen von dem Wert des Streitgegenstands , zuständig sein würde . BGB 176. 3 Die Kraftloserklärung ist unwirksam , wenn der Vollmachtgeber die Vollmacht nicht widerrufen kann .
BGB 558c. 4 Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen , wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist . Die Mietspiegel und ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden .
GG 0. 1 Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt , daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist . Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat , vertreten durch seine Präsidenten , das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet . Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Abs . 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht :
Est 3,14 In jede einzelne Provinz wurde eine Abschrift des Erlasses geschickt , und dieser wurde als Gesetz veröffentlicht , damit alle Völker für diesen Tag bereit seien .