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Fachwort
Deutschstandesmäßigen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: standesmäßigen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1093. 2 Der Berechtigte ist befugt , seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen .