kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschnachträglichen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: nach|trä|gl|ichen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1829. 1 Schließt der Vormund einen Vertrag ohne die erforderliche Genehmigung des Familiengerichts , so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der nachträglichen Genehmigung des Familiengerichts ab . Die Genehmigung sowie deren Verweigerung wird dem anderen Teil gegenüber erst wirksam , wenn sie ihm durch den Vormund mitgeteilt wird .
BGB 1830 Hat der Vormund dem anderen Teil gegenüber der Wahrheit zuwider die Genehmigung des Familiengerichts behauptet , so ist der andere Teil bis zur Mitteilung der nachträglichen Genehmigung des Familiengerichts zum Widerruf berechtigt , es sei denn , dass ihm das Fehlen der Genehmigung bei dem Abschluss des Vertrags bekannt war .