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Fachwort
Deutschjahreszeitlich Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: jahreszeitlich
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 596a. 2 Lässt sich der in Absatz 1 bezeichnete Wert aus jahreszeitlich bedingten Gründen nicht feststellen , so hat der Verpächter dem Pächter die Aufwendungen auf diese Früchte insoweit zu ersetzen , als sie einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung entsprechen .